Interwetten prüfen lassen.
Interwetten ist eine traditionsreiche österreichische Sportwett-Marke, betreibt das Online-Geschäft jedoch über die Interwetten Gaming Ltd. mit Sitz in Sliema, Malta. Für die Online-Sparte liegt in Österreich keine bundesweite Konzession für Online-Sportwetten vor. Bei nachgewiesener pathologischer Spielsucht des Klägers ist der Wettvertrag nach gefestigter Judikatur nichtig.
- Vertragspartner
- Interwetten Gaming Ltd.
- Sitz
- Sliema, Malta
- Lizenz
- Malta (MGA), MGA/B2C/110/2004
- Konzession Österreich
- keine bundesweite Online-Konzession
- Klage-Voraussetzung
- partielle Geschäftsunfähigkeit (Spielsucht)
Rechtliche Ausgangslage bei Interwetten
Online-Sportwetten unterliegen in Österreich der Regelung durch die Bundesländer. Eine bundesweite Konzession für Online-Sportwetten existiert nicht. Sportwett-Anbieter wie Interwetten betreiben ihr Online-Angebot regelmäßig über ausländische Tochtergesellschaften aus Malta oder Gibraltar.
Für eine erfolgreiche Klage in Österreich muss der Spielende nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Wettabschlüsse pathologisch spielsüchtig und damit partiell geschäftsunfähig war. Dieser Nachweis erfolgt über medizinisches Sachverständigengutachten. Liegen die Voraussetzungen vor, ist der Wettvertrag nach gefestigter OGH-Judikatur nichtig und der Anbieter hat die Einsätze samt gesetzlicher Zinsen zurückzustellen.
Die Schwelle für eine wirtschaftlich tragfähige Sportwetten-Klage liegt bei rund 50.000 Euro Verlust pro Anbieter. Darunter steht der Aufwand für Gutachten und Verfahren in keinem sinnvollen Verhältnis zum erwartbaren Ertrag.
Klage-Konstellation bei Interwetten
- Klagsweg über partielle Geschäftsunfähigkeit gemäß OGH-Linie (1 Ob 176/22x, 8 Ob 112/23p).
- Pathologische Spielsucht zum Zeitpunkt der Wettabschlüsse muss durch medizinisches Sachverständigengutachten nachgewiesen werden.
- Klagsweg in Österreich am Wohnsitzgericht der spielenden Person als Verbraucher.
- Die Beweisaufbereitung zur Verlusthöhe organisieren wir nach Beauftragung gemeinsam mit Ihnen. Für die erste Anfrage genügt die ungefähre Verlusthöhe.
Relevante Judikatur
Streitwert und Beweisführung
Bei Interwetten dokumentieren wir alle Wett-Einsätze über den Zeitraum der pathologischen Spielsucht und stellen die medizinische Beweislage parallel auf. Schwelle für eine wirtschaftlich tragfähige Klage liegt bei rund 50.000 Euro Verlust pro Anbieter.

„Wir prüfen jeden Fall persönlich. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, geht Ihr Fall ohne Kostenvorschuss ins Verfahren. Wir finanzieren, unsere kooperierenden Anwälte führen den Prozess."
Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA Geschäftsführer, R. M. Prozessfinanzierung GmbH
Ihre Schritte zur Klage
Wir bauen den Klagsweg in Österreich auf. Das bedeutet konkret:
- Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail. Im Erstgespräch genügt es, wenn Sie uns Interwetten als Anbieter und die ungefähre Höhe Ihrer Verluste nennen. Unterlagen brauchen Sie zu diesem Zeitpunkt weder zusammenzustellen noch beim Anbieter anzufordern.
- Wir prüfen die Höhe der Verluste und ob die Schwelle für eine wirtschaftlich tragfähige Klage überschritten ist.
- Wir prüfen mit medizinischen Sachverständigen, ob der Nachweis der partiellen Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Wettabschlüsse zu erbringen ist.
- Bei tragfähiger Konstellation finanziert R. M. Prozessfinanzierung die Klage und trägt die Kosten. Die Verfahrensführung übernehmen unsere kooperierenden Rechtsanwälte.
- Im Erfolgsfall fällt unser Erfolgshonorar an, im Misserfolgsfall keine Anwaltskosten. Die Klage selbst kostet Sie nichts.
Jetzt Ihren Interwetten-Fall prüfen lassen
Sprechen Sie uns telefonisch oder per Mail an. Die Erstprüfung ist kostenlos und vertraulich. Wir sagen Ihnen, ob ein Klageweg in Ihrer Konstellation Aussicht auf Erfolg hat und wie wir vorgehen.
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