21.com prüfen lassen.
Betrieb eingestellt im Oktober 2025. Klagen für historische Verluste weiterhin möglich, sofern die Betreibergesellschaft (Betpoint Group Limited) nicht liquidiert ist. Liquidationsstatus vor Einreichung prüfen. 21.com gehört zu den international vertriebenen Online-Casino-Marken und richtet sich auch an deutschsprachige Spielende. Eine österreichische Konzession nach dem Glücksspielgesetz liegt nicht vor, der Spielvertrag ist nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig nichtig.
- Kategorie
- Online-Casino
- Vertragspartner
- Betpoint Group Limited
- Sitz
- Malta
- Lizenz
- Malta , Lizenz MGA/B2C/203/2011
- Status
- Geschlossen Oktober 2025
- Einzahlungsweg
- Banküberweisung, Karte, E-Wallets
Angaben zu Vertragspartner, Sitz und Lizenz ohne Gewähr. Konzernstrukturen und Lizenzgeber ändern sich. Den maßgeblichen Vertragspartner Ihres konkreten Falls klären wir im Erstgespräch.
Rechtliche Ausgangslage bei 21.com
Nach dem österreichischen Glücksspielgesetz (GSpG) bedarf die Veranstaltung von Online-Glücksspielen mit Echtgeldeinsatz einer österreichischen Konzession. Diese Konzession liegt nur einem einzigen Anbieter im Bereich Online-Casino vor. Anbieter wie 21.com mit Sitz im Ausland dürfen ihr Angebot regelmäßig nicht legal an Spielende in Österreich richten. Spielverträge mit solchen Anbietern sind nach gefestigter Judikatur des Obersten Gerichtshofs nichtig.
Aus der Nichtigkeit des Spielvertrags folgt: geleistete Einsätze sind grundsätzlich zurückzuerstatten. Der Anbieter kann sich nicht auf wirksame Spielverträge berufen. Die Beweisbarkeit der fehlenden Konzession ist objektiv und unstrittig.
Klage-Konstellation bei 21.com
- Nichtigkeit des Spielvertrags wegen fehlender österreichischer Konzession nach GSpG.
- EU-Lizenzen ersetzen die fehlende österreichische Konzession nach gefestigter Rechtsprechung nicht.
- Die Beweisaufbereitung zur Verlusthöhe organisieren wir nach Beauftragung gemeinsam mit Ihnen. Für die erste Anfrage genügt die ungefähre Verlusthöhe.
- Klagsweg in Österreich am Wohnsitzgericht der spielenden Person als Verbraucher.
Streitwert und Beweisführung
Wir erfassen jede Einzahlung und jede Auszahlung über den relevanten Zeitraum und ermitteln daraus die rückforderbare Summe. Bonus-Anrechnungen werden gesondert dokumentiert.

„Wir prüfen jeden Fall persönlich. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, geht Ihr Fall ohne Kostenvorschuss ins Verfahren. Wir finanzieren, unsere kooperierenden Anwälte führen den Prozess."
Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA Geschäftsführer, R. M. Prozessfinanzierung GmbH
Ihre Schritte zur Klage
Wir bauen den Klagsweg in Österreich auf. Das bedeutet konkret:
- Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail. Im Erstgespräch genügt es, wenn Sie uns 21.com als Anbieter und die ungefähre Höhe Ihrer Verluste nennen. Unterlagen brauchen Sie zu diesem Zeitpunkt weder zusammenzustellen noch beim Anbieter anzufordern.
- Wir prüfen die Höhe der rückforderbaren Einsätze und die Beweislage.
- Bei tragfähiger Konstellation finanziert R. M. Prozessfinanzierung die Klage und trägt die Kosten. Die Verfahrensführung übernehmen unsere kooperierenden Rechtsanwälte.
- Im Erfolgsfall fällt das mit Ihnen vereinbarte Erfolgshonorar an, im Misserfolgsfall keine Anwaltskosten.
Honorar und Konditionen
Konditionen und Honorar für Casino-Klagen besprechen wir im persönlichen Erstgespräch. Eine erste Übersicht zu unseren Honorarsätzen für Casino-Klagen finden Sie auf unserer Hauptseite meinprozess.com.
Zu meinprozess.com →Ihren 21.com-Fall kostenlos prüfen lassen.
Telefonisch oder per E-Mail. Wir sagen Ihnen, ob ein Klageweg in Ihrer Konstellation Aussicht auf Erfolg hat.
