Casino im Fokus

FightClub Casino prüfen lassen.

Verluste bei FightClub Casino kostenlos prüfen. Online-Casinos ohne österreichische GSpG-Konzession sind in Österreich regelmäßig nicht zur Veranstaltung berechtigt, der Spielvertrag ist dann nichtig.

Online-Casino Keine AT-Konzession
Fakten zum Anbieter
Vertragspartner
Dama N.V. (Reg.-Nr. 152125)
Sitz
Julianaplein 36, Willemstad, Curacao
Lizenz
Curacao, Lizenz 8048/JAZ

Angaben zu Vertragspartner, Sitz und Lizenz ohne Gewähr. Konzernstrukturen und Lizenzgeber ändern sich. Den maßgeblichen Vertragspartner Ihres konkreten Falls klären wir im Erstgespräch.

Rechtliche Ausgangslage bei FightClub Casino

Nach dem österreichischen Glücksspielgesetz (GSpG) bedarf die Veranstaltung von Online-Glücksspielen mit Echtgeldeinsatz einer österreichischen Konzession. Diese Konzession liegt im Bereich Online-Casino nur einem einzigen, in Österreich konzessionierten Anbieter vor. Anbieter wie FightClub Casino, die ihren Sitz in einem anderen Land haben, dürfen ihr Angebot regelmäßig nicht legal an Spielende in Österreich richten. Spielverträge mit solchen Anbietern sind nach gefestigter Judikatur nichtig.

Rechtsfolge

Aus der Nichtigkeit des Spielvertrags folgt: geleistete Einsätze sind grundsätzlich zurückzuerstatten. Der Anbieter kann sich nicht auf wirksame Spielverträge berufen, die Beweisbarkeit ist in der Regel objektiv (Konzession liegt vor oder nicht).

Ihre Schritte zur Klage

Wir bauen den Klagsweg in Österreich auf. Das bedeutet konkret:

  • Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail. Im Erstgespräch genügt es, wenn Sie uns FightClub Casino als Anbieter und die ungefähre Höhe Ihrer Verluste nennen. Unterlagen brauchen Sie zu diesem Zeitpunkt weder zusammenzustellen noch beim Anbieter anzufordern.
  • Wir prüfen die Höhe der rückforderbaren Einsätze und die Beweislage.
  • Bei tragfähiger Konstellation finanziert R. M. Prozessfinanzierung die Klage und trägt die Kosten. Die Verfahrensführung übernehmen unsere kooperierenden Rechtsanwälte.
  • Im Erfolgsfall fällt das mit Ihnen vereinbarte Erfolgshonorar an, im Misserfolgsfall keine Anwaltskosten.
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