PartyPoker prüfen lassen.
PartyPoker zählt zu den größeren internationalen Online-Poker-Anbietern. Für Österreich liegt keine GSpG-Konzession vor, der Spielvertrag mit Spielenden in Österreich ist nach gefestigter Rechtsprechung regelmäßig nichtig.
- Kategorie
- Online-Poker
- Vertragspartner
- LC International Limited (Reg.-Nr. 46808, Gibraltar) bzw. ElectraWorks Limited (Gibraltar)
- Sitz
- Gibraltar, GX11 1AA
- Lizenz
- Gibraltar und Malta , MGA-Lizenz MGA/CRP/688/2019
- Einzahlungsweg
- Banküberweisung, Karte, E-Wallets
Angaben zu Vertragspartner, Sitz und Lizenz ohne Gewähr. Konzernstrukturen und Lizenzgeber ändern sich. Den maßgeblichen Vertragspartner Ihres konkreten Falls klären wir im Erstgespräch.
Rechtliche Ausgangslage bei PartyPoker
Nach dem österreichischen Glücksspielgesetz (GSpG) bedarf die Veranstaltung von Online-Glücksspielen mit Echtgeldeinsatz einer österreichischen Konzession. Diese Konzession liegt nur einem einzigen Anbieter im Bereich Online-Casino vor. Anbieter wie PartyPoker mit Sitz im Ausland dürfen ihr Angebot regelmäßig nicht legal an Spielende in Österreich richten. Spielverträge mit solchen Anbietern sind nach gefestigter Judikatur des Obersten Gerichtshofs nichtig.
Aus der Nichtigkeit des Spielvertrags folgt: geleistete Einsätze sind grundsätzlich zurückzuerstatten. Der Anbieter kann sich nicht auf wirksame Spielverträge berufen. Die Beweisbarkeit der fehlenden Konzession ist objektiv und unstrittig.
Klage-Konstellation bei PartyPoker
- Nichtigkeit des Spielvertrags wegen fehlender österreichischer Konzession nach GSpG.
- Online-Poker fällt nach österreichischer Rechtslage unter das Glücksspielgesetz, unabhängig von der Pokervariante.
- Die Beweisaufbereitung zur Verlusthöhe organisieren wir nach Beauftragung gemeinsam mit Ihnen. Für die erste Anfrage genügt die ungefähre Verlusthöhe.
- Klagsweg in Österreich am Wohnsitzgericht der spielenden Person als Verbraucher.
Streitwert und Beweisführung
Bei langer Pokerhistorie braucht die Aufbereitung etwas Zeit. Wir organisieren das nach Beauftragung gemeinsam mit Ihnen. Für die erste Anfrage genügt die ungefähre Verlusthöhe.
Poker bei PartyPoker
Online-Poker fällt nach österreichischer Rechtslage unter das Glücksspielgesetz. Auch hier gilt: ohne österreichische Konzession ist der Spielvertrag regelmäßig nichtig, Einsätze sind rückforderbar. Spezifika der Pokervariante (Cash Game, Tournament, Sit-and-Go) berücksichtigen wir bei der Aufbereitung.

„Wir prüfen jeden Fall persönlich. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, geht Ihr Fall ohne Kostenvorschuss ins Verfahren. Wir finanzieren, unsere kooperierenden Anwälte führen den Prozess."
Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA Geschäftsführer, R. M. Prozessfinanzierung GmbH
Ihre Schritte zur Klage
Wir bauen den Klagsweg in Österreich auf. Das bedeutet konkret:
- Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail. Im Erstgespräch genügt es, wenn Sie uns PartyPoker als Anbieter und die ungefähre Höhe Ihrer Verluste nennen. Unterlagen brauchen Sie zu diesem Zeitpunkt weder zusammenzustellen noch beim Anbieter anzufordern.
- Wir prüfen die Höhe der rückforderbaren Einsätze und die Beweislage.
- Bei tragfähiger Konstellation finanziert R. M. Prozessfinanzierung die Klage und trägt die Kosten. Die Verfahrensführung übernehmen unsere kooperierenden Rechtsanwälte.
- Im Erfolgsfall fällt das mit Ihnen vereinbarte Erfolgshonorar an, im Misserfolgsfall keine Anwaltskosten.
Honorar und Konditionen
Konditionen und Honorar für Casino-Klagen besprechen wir im persönlichen Erstgespräch. Eine erste Übersicht zu unseren Honorarsätzen für Casino-Klagen finden Sie auf unserer Hauptseite meinprozess.com.
Zu meinprozess.com →Ihren PartyPoker-Fall kostenlos prüfen lassen.
Telefonisch oder per E-Mail. Wir sagen Ihnen, ob ein Klageweg in Ihrer Konstellation Aussicht auf Erfolg hat.
