Top-Anbieter im Fokus

Strada prüfen lassen.

Strada positioniert sich im Online-Casino-Segment mit Slots, Tisch- und Live-Spielen. Für Österreich liegt keine GSpG-Konzession vor, der Spielvertrag im Casino-Bereich ist nach gefestigter Judikatur regelmäßig nichtig.

Online-Casino Keine AT-Konzession Top-Anbieter
Fakten zu Strada
Kategorie
Online-Casino
Konzession Österreich
keine GSpG-Konzession
Spielvertrag in Österreich
regelmäßig nichtig
Einzahlungsweg
Banküberweisung, Karte, E-Wallets

Angaben zu Vertragspartner, Sitz und Lizenz ohne Gewähr. Konzernstrukturen und Lizenzgeber ändern sich. Den maßgeblichen Vertragspartner Ihres konkreten Falls klären wir im Erstgespräch.

Rechtliche Ausgangslage bei Strada

Nach dem österreichischen Glücksspielgesetz (GSpG) bedarf die Veranstaltung von Online-Glücksspielen mit Echtgeldeinsatz einer österreichischen Konzession. Diese Konzession liegt nur einem einzigen Anbieter im Bereich Online-Casino vor. Anbieter wie Strada mit Sitz im Ausland dürfen ihr Angebot regelmäßig nicht legal an Spielende in Österreich richten. Spielverträge mit solchen Anbietern sind nach gefestigter Judikatur des Obersten Gerichtshofs nichtig.

Rechtsfolge

Aus der Nichtigkeit des Spielvertrags folgt: geleistete Einsätze sind grundsätzlich zurückzuerstatten. Der Anbieter kann sich nicht auf wirksame Spielverträge berufen. Die Beweisbarkeit der fehlenden Konzession ist objektiv und unstrittig.

Klage-Konstellation bei Strada

  • Nichtigkeit des Spielvertrags wegen fehlender österreichischer Konzession nach GSpG.
  • Eine ausländische Lizenz, auch aus einem EU-Mitgliedstaat, ersetzt die GSpG-Konzession nach österreichischer Rechtslage nicht.
  • Die Beweisaufbereitung zur Verlusthöhe organisieren wir nach Beauftragung gemeinsam mit Ihnen. Für die erste Anfrage genügt die ungefähre Verlusthöhe.
  • Klagsweg in Österreich am Wohnsitzgericht der spielenden Person als Verbraucher.

Streitwert und Beweisführung

Bei langer Spielhistorie braucht die Aufbereitung etwas Zeit. Wir organisieren das nach Beauftragung gemeinsam mit Ihnen. Für die erste Anfrage genügt die ungefähre Verlusthöhe.

Portraitfoto von Ing. Ronald Mechtler, Geschäftsführer R. M. Prozessfinanzierung

„Wir prüfen jeden Fall persönlich. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, geht Ihr Fall ohne Kostenvorschuss ins Verfahren. Wir finanzieren, unsere kooperierenden Anwälte führen den Prozess."

Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA Geschäftsführer, R. M. Prozessfinanzierung GmbH

Ihre Schritte zur Klage

Wir bauen den Klagsweg in Österreich auf. Das bedeutet konkret:

  • Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail. Im Erstgespräch genügt es, wenn Sie uns Strada als Anbieter und die ungefähre Höhe Ihrer Verluste nennen. Unterlagen brauchen Sie zu diesem Zeitpunkt weder zusammenzustellen noch beim Anbieter anzufordern.
  • Wir prüfen die Höhe der rückforderbaren Einsätze und die Beweislage.
  • Bei tragfähiger Konstellation finanziert R. M. Prozessfinanzierung die Klage und trägt die Kosten. Die Verfahrensführung übernehmen unsere kooperierenden Rechtsanwälte.
  • Im Erfolgsfall fällt das mit Ihnen vereinbarte Erfolgshonorar an, im Misserfolgsfall keine Anwaltskosten.
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Telefonisch oder per E-Mail. Wir sagen Ihnen, ob ein Klageweg in Ihrer Konstellation Aussicht auf Erfolg hat.

+43 677 643 311 30
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