Krypto-Casinos. Verluste zurückholen.
Online-Casinos, die Bitcoin, Ethereum und andere Krypto-Assets als Einzahlungsmittel akzeptieren. Sitz meist Curaçao oder vergleichbare Drittstaaten. Auch hier gilt: ohne österreichische GSpG-Konzession ist der Spielvertrag in Österreich regelmäßig nichtig, geleistete Einsätze sind grundsätzlich rückforderbar.
Wie wir Krypto-Casino-Verluste angehen
Krypto-Casinos lassen sich rechtlich nicht anders behandeln als klassische Online-Casinos: das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG) sieht ein Konzessionsmonopol des Bundes vor. Eine österreichische Online-Casino-Konzession liegt nur einem einzigen, in Österreich konzessionierten Anbieter vor. Alle hier gelisteten Krypto-Anbieter operieren ohne diese Konzession.
Spezifika, die bei Krypto-Casinos eine Rolle spielen:
- Sitz häufig in Curaçao, Costa Rica oder vergleichbaren Drittstaaten
- Einzahlungen oft in Bitcoin, Ethereum, Tether oder anderen Krypto-Assets
- Wallet-Auszüge und On-Chain-Daten sind in Österreich als Beweismittel verwertbar
- Vollstreckung im Drittstaat ist komplexer als innerhalb der EU, aber nicht aussichtslos
- Auslandskosten der Vollstreckung trägt die R. M. Prozessfinanzierung vor und zieht sie im Erfolgsfall vom Auszahlungsbetrag ab
Was wir prüfen
- Höhe und Zeitraum der Einzahlungen, getrennt nach Coin und Wallet
- Identitätsverknüpfung zwischen Wallet und Spielerkonto (KYC-Daten beim Anbieter)
- Geltendes Recht und Gerichtsstand laut AGB des Anbieters, dagegen die zwingenden österreichischen Schutzvorschriften
- Konkrete Vollstreckungswege im Drittstaat oder bei EU-konzernverbundenen Gesellschaften
Konditionen und Honorar
Konditionen und Honorar für Krypto-Casino-Klagen besprechen wir im persönlichen Erstgespräch. Eine erste Übersicht zu unseren Honorarsätzen für Casino-Klagen finden Sie auf unserer Hauptseite.
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Erstgespräch vertraulich. Telefonisch oder über das Kontaktformular.
Krypto-Casino nicht in der Liste? Melden Sie sich trotzdem. Die Übersicht ist nicht abschließend, neue Anbieter und Marken kommen laufend dazu. Wir prüfen jeden Fall, auch wenn der Anbieter hier nicht aufgeführt ist.
