Ratgeber · 07.05.2026

Der Salzburger bet365-Fall, was rund 500.000 Euro für Ihren Fall bedeuten

Erstinstanzlich wurden rund 500.000 Euro rechtskräftig zugesprochen. Wir erklären, welche Konstellation dahintersteht.

Der Fall in Kürze

Vor dem Landesgericht Salzburg wurden im Juni 2024 rund 500.000 Euro zu Lasten der Hillside (Sports) ENC, der Betreibergesellschaft hinter bet365, rechtskräftig zugesprochen. Der Kläger hatte über einen Zeitraum mehrerer Jahre eine sechsstellige Summe verloren. Spielsucht und partielle Geschäftsunfähigkeit zum Wettzeitpunkt wurden durch ein medizinisches Sachverständigengutachten nachgewiesen.

Warum das Urteil wichtig ist

Das Urteil zeigt drei Dinge klar:

Die OGH-Linie hält praktisch. Die Voraussetzungen aus 1 Ob 176/22x sind nicht nur Theorie, sondern führen vor österreichischen Gerichten zu rechtskräftigen Zusprüchen.

Auch Marktführer sind angreifbar. Hillside (Sports) ENC sitzt in Malta und ist die Betreibergesellschaft eines der größten Online-Sportwett-Anbieter weltweit. Wenn diese Konstellation klagebar ist, ist es ein gewöhnlicher EU-Anbieter erst recht.

Sechsstellige Auszahlungen sind möglich. Bei 500.000 Euro Streitsumme bleiben nach Abzug von Auslandskosten und Erfolgshonorar realistisch über 250.000 Euro für den Kläger.

Was Ihr Fall davon ableiten kann

Wenn Sie in einer ähnlichen Konstellation stecken (sechsstellige Verluste bei einem EU-Sportwettanbieter, dokumentierbares pathologisches Spielverhalten zum Wettzeitpunkt), lohnt sich die Prüfung. Wir vergleichen Ihre Konstellation mit dem Salzburger Fall und sagen Ihnen, welche Erfolgschance wir sehen.

Was wir Ihnen nicht versprechen

Jeder Fall ist anders. Verlustsummen, Spielmuster, ärztliche Dokumentation, Zeitraum, Anbieter, all das wirkt zusammen. Wir versprechen keine pauschalen Erfolge, sondern ehrliche Einschätzung.

Volltext und Quellen

Mehr zu den Aktenzeichen finden Sie unter Urteile.

Jetzt prüfen lassen

Verluste ab 50.000 Euro? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.

Erstgespräch vertraulich. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

+43 677 643 311 30