Was im Erstgespräch passiert, und was nicht
15 bis 30 Minuten am Telefon. Keine Pflichtfragen zu Diagnosen. Keine Verträge. Eine ehrliche Einordnung.
So läuft das Erstgespräch ab
Sie rufen an oder schreiben eine Mail. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück und vereinbaren ein Telefonat. Im Telefonat fragen wir vier Dinge:
Wie hoch ist Ihr Verlust pro Anbieter? Nur die Summe pro einzelnem Anbieter zählt, weil jeder Anbieter ein eigener Vertragspartner ist.
Über welchen Zeitraum ging das? Frühe oder späte Phase, klassisches oder exzessives Muster. Daraus lässt sich oft schon einschätzen, ob ein Spielsucht-Bild vorliegt.
Was an Spielmuster könnten Sie belegen? Kontoauszüge, Wett-Historien, Selbstsperren, Korrespondenz mit dem Anbieter. Wir bewerten das gemeinsam.
Gab es ärztliche oder psychotherapeutische Beratung? Wenn ja, ist das für die Beweisführung leichter. Wenn nicht, ist das kein Ausschlussgrund.
Was wir im Erstgespräch nicht tun
Keine Diagnose-Fragen. Wir fragen nicht nach Symptomen, Therapien, Medikamenten. Pathologie-Indizien klären wir später im persönlichen Gespräch und im Sachverständigengutachten, nicht am Telefon.
Keine Verträge. Sie verpflichten sich zu nichts. Das Erstgespräch ist beidseitig unverbindlich.
Keine Versprechungen. Wir sagen ehrlich, ob wir Ihren Fall für aussichtsreich halten. Wenn nein, sagen wir das auch direkt.
Wenn das Erstgespräch positiv läuft
Dann vereinbaren wir die Beauftragung. Dort sehen wir Ihre Unterlagen, sprechen über die Konditionen und besprechen das Vorgehen. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.
Vertraulichkeit
Alles, was Sie uns sagen, ist vertraulich. Auch wenn wir den Fall nicht übernehmen.
Hinweis zur Rechtsstellung
Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ist Prozessfinanzierer, keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir bieten keine Rechtsberatung. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch kooperierende Rechtsanwälte.
Kontakt
Telefonisch oder per Mail. Beides funktioniert.
