Vom Erstgespräch bis zur Auszahlung.
Unsere kooperierenden Rechtsanwälte und wir nehmen Ihnen die Verfahrensführung komplett ab. Keine Vorauszahlungen, keine Auslandsreise, kein Aufwand für Gutachten. Die Verhandlung findet in Österreich statt.

Schritt 1: Erstgespräch
Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail. Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir den Fall in 15 bis 30 Minuten grob ein und sagen, ob ein Klageweg sinnvoll erscheint. Pflichtfelder zu Diagnose oder Therapie gibt es nicht.
Schritt 2: Beauftragung
Wenn das Erstgespräch positiv läuft, vereinbaren wir die Beauftragung. Hier prüfen wir Unterlagen, klären die Verlusthöhe pro Anbieter und besprechen das Vorgehen. Sie unterzeichnen erst, wenn alles transparent ist.
Schritt 3: Sachverständigengutachten
Wir empfehlen Ihnen einen medizinischen Sachverständigen in Ihrer Nähe. Sie melden sich dort, der Sachverständige erstellt das Gutachten zur partiellen Geschäftsunfähigkeit. Die Rechnung geht direkt an R. M. Prozessfinanzierung. Sie zahlen nichts. Das Gutachten ist die juristische Grundlage Ihrer Klage.
Schritt 4: Klageeinbringung
Wir kooperieren mit erfahrenen Anwälten, die den Prozess für Sie führen. Die Klage wird am zuständigen Gericht eingebracht, in der Regel am Wohnsitz des Spielers in Österreich. Erstinstanzlich rechnen wir mit zwölf bis achtzehn Monaten.
Schritt 5: Berufung und Vollstreckung
Geht der Anbieter in Berufung, führen unsere kooperierenden Rechtsanwälte das Verfahren bis zum Obersten Gerichtshof. Im Erfolgsfall folgt die Auslandsexekution am Sitz des Anbieters. Mögliche Auslandskosten der Vollstreckung werden im Erfolgsfall vom Auszahlungsbetrag abgezogen, im Misserfolgsfall trägt R. M. die angefallenen Kosten.
Schritt 6: Auszahlung
Sobald der Anbieter zahlt, wird der erstrittene Betrag abgerechnet. Verfahrenskosten werden vom Gegner ersetzt, im Erfolgsfall fällt zusätzlich unser Erfolgshonorar an. Der Rest wird auf Ihr Konto überwiesen.
Was Sie nicht tun müssen
- Sie zahlen keinen Anwaltsvorschuss.
- Sie buchen kein Sachverständigengutachten selbst.
- Sie reichen keine Klagsschrift selbst ein.
- Sie reisen nicht ins Ausland. Die Verhandlung findet in Österreich statt.
Wer wir sind, wer wir nicht sind
Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ist Prozessfinanzierer, keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir bieten keine Rechtsberatung. Die rechtliche Vertretung Ihres Falls erfolgt durch kooperierende Rechtsanwälte, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Wir koordinieren das Verfahren, finanzieren es vor und tragen das wirtschaftliche Risiko.
