Sportwetten-Verluste zurückholen.
Ab 50.000 Euro Verlust bei einem Sportwettanbieter, mit nachgewiesener pathologischer Spielsucht zum Zeitpunkt der Wetten. Wir verlangen nur ein Erfolgshonorar, die Klage kostet Sie nichts.
Wann wir Sportwetten-Klagen führen
Sportwetten-Verluste in Österreich sind dann erfolgversprechend einklagbar, wenn drei Voraussetzungen zusammenkommen: Verlustsumme ab 50.000 Euro pro Anbieter, pathologische Spielsucht zum Wettzeitpunkt mit partieller Geschäftsunfähigkeit, und ein Online-Sportwettanbieter als Vertragspartner. Treffen weniger als drei zu, ist eine Klage in Österreich derzeit nicht aussichtsreich.
Anbieter, die wir derzeit klagen
Im Mittelpunkt stehen Online-Sportwettanbieter mit Sitz im Ausland, die in Österreich tätig sind. Zu jedem Anbieter finden Sie eine Detailseite mit Vertragspartner, Sitz, Lizenz, Klage-Konstellation und den relevanten OGH-Urteilen.
Anbieter nicht in der Liste? Viele Casino-Anbieter haben auch eine Sportwett-Sparte. In unserer Casino-Anbieter-Übersicht sind diese mit dem Badge Sportwett-Crossover gekennzeichnet.
Rechtsgrundlage in Österreich
Maßgeblich sind die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Geschäftsfähigkeit und zur Nichtigkeit von Verträgen, sowie die ständige Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur partiellen Geschäftsunfähigkeit. Die zentralen Entscheidungen finden Sie unter Urteile.
Honorar und Diskretion
Wir verlangen nur ein Erfolgshonorar. Die Klage kostet Sie nichts. Im Misserfolgsfall trägt R. M. Prozessfinanzierung die Anwaltskosten und das medizinische Sachverständigengutachten. Mögliche Auslandskosten der Vollstreckung werden im Erfolgsfall vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Ihre Anfrage behandeln wir vertraulich.
