Oberster Gerichtshof · 15.02.2024

Nichtigkeit des Wettvertrags bei nachgewiesener Spielsucht

Bei nachgewiesener partieller Geschäftsunfähigkeit ist der Wettvertrag nichtig, der Einsatz ist zurückzuerstatten.

Aktenzeichen8 Ob 112/23p
GerichtOberster Gerichtshof
Datum15.02.2024
ThemaNichtigkeit des Wettvertrags bei nachgewiesener Spielsucht

Leitsatz

Liegt zum Zeitpunkt der Wettabschlüsse eine pathologische Spielsucht mit partieller Geschäftsunfähigkeit vor, so ist der Wettvertrag nichtig. Der Anbieter hat den Spieleinsatz samt gesetzlicher Zinsen zurückzustellen.

Bedeutung für die Klage

Bestätigt die Linie aus 1 Ob 176/22x. Schafft Rechtssicherheit für Kläger, sofern der Nachweis der partiellen Geschäftsunfähigkeit gelingt.

Was das für Ihren Fall heißt

Das Urteil bestätigt: Eine Sportwetten-Klage in Österreich ist erfolgversprechend, wenn die partielle Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Wettabschlüsse durch ein medizinisches Sachverständigengutachten nachweisbar ist. Die Verlusthöhe ab 50.000 Euro pro Anbieter ist die wirtschaftliche Schwelle, ab der das Verfahren tragfähig wird.

Wenn Sie diese Konstellation erkennen, prüfen wir Ihren Fall kostenlos. Telefonisch oder per E-Mail. Honorar nur im Erfolgsfall.

Jetzt prüfen lassen

Verluste ab 50.000 Euro? Wir prüfen Ihren Fall kostenlos.

Erstgespräch vertraulich. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

+43 677 643 311 30