Partielle Geschäftsunfähigkeit, der Schlüssel zur Sportwetten-Klage
Pathologische Spielsucht allein reicht nicht. Sie brauchen den Nachweis, dass Ihre Willensfreiheit zum Wettzeitpunkt aufgehoben war.
Spielsucht ist die Krankheit, partielle Geschäftsunfähigkeit ist der juristische Hebel
Pathologisches Spielen ist nach ICD-10 (F63.0) und ICD-11 als Krankheit anerkannt. Das ist medizinisch klar. Juristisch klar ist das damit aber nicht. Der Oberste Gerichtshof verlangt mehr als die Krankheit selbst.
Was der OGH 1 Ob 176/22x sagt
In der Entscheidung 1 Ob 176/22x vom 27. Januar 2023 hat der Oberste Gerichtshof die Linie festgelegt: Eine Spielsucht führt nur dann zur Nichtigkeit von Wettverträgen, wenn der Spieler im Zeitpunkt der Wettabschlüsse partiell geschäftsunfähig war. Das heißt: die normale Freiheit der Willensentschließung muss zum Wettzeitpunkt aufgehoben gewesen sein.
Das ist ein hoher Beweisanspruch, aber er ist erfüllbar.
Wie wir den Nachweis aufbauen
Medizinisches Sachverständigengutachten. Ein Psychiater, Neurologe oder Suchtmediziner beurteilt anhand von Akten, Befunden und Anamnese, ob im fraglichen Zeitraum eine pathologische Spielsucht mit Aufhebung der Willensfreiheit vorlag.
Behandlungsdokumentation. Therapie, stationäre Aufenthalte, Suchtberatung. Je mehr aus der Spielzeit dokumentiert ist, desto besser. Aber: das Fehlen von Therapie schließt nichts aus.
Spielverhalten als Indiz. Höhe und Frequenz der Einsätze, kreditfinanziertes Spiel, Selbstsperren, exzessive Spielzeiten. Das alles zeichnet ein Bild der Erkrankung zum Wettzeitpunkt.
Wenn keine Diagnose vorliegt
Eine rückwirkende Begutachtung ist möglich, wenn aussagekräftige Unterlagen aus der Spielzeit vorliegen. Kontoauszüge, Wett-Historie beim Anbieter, Kreditauszüge, Korrespondenz mit dem Anbieter. Aus diesen Quellen lässt sich oft erstaunlich klar nachweisen, dass die Willensfreiheit aufgehoben war.
Was Sie jetzt tun können
Sammeln Sie Ihre Unterlagen. Sortieren Sie nicht aus, das machen wir gemeinsam im persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail. Wir ordnen Ihren Fall ein.
