Sportwette verloren?Wir holen Ihr Geld zurück.
Verluste ab 50.000 Euro bei einem Sportwettanbieter prüfen wir kostenlos. Voraussetzung ist eine pathologische Spielsucht zum Zeitpunkt der Wetten.

Hier sind wir. Wiener Opernring.
Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH prüft Ihren Sportwetten- oder Casino-Verlust kostenlos. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, finanzieren wir die Klage. Unsere kooperierenden Rechtsanwälte führen das Verfahren. Honorar fällt nur im Erfolgsfall an.
Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA · Geschäftsführer, R. M. Prozessfinanzierung GmbH
Drei Punkte müssen zusammenkommen.
Wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir Ihren Fall kostenlos. Telefonisch oder per E-Mail. Treffen weniger als drei zu, ist eine Klage in Österreich nicht aussichtsreich.
Ab 50.000 Euro bei einem Anbieter
Erst ab dieser Höhe deckt das Verfahren die Kosten für Anwalt, medizinisches Sachverständigengutachten und gegebenenfalls Auslandsexekution. Darunter ist die Klage wirtschaftlich nicht tragfähig. Häufig liegen die tatsächlichen Verluste ohnehin deutlich höher als gedacht.
Warum 50.000 EuroPathologische Spielsucht
Der Oberste Gerichtshof verlangt den Nachweis, dass Sie zum Zeitpunkt der Wettabschlüsse partiell geschäftsunfähig waren. Unser Ärzte- und Anwaltsteam dokumentiert das mit medizinischem Sachverständigengutachten.
Was Spielsucht juristisch bedeutetOnline-Sportwetten
Verluste bei Online-Sportwettanbietern mit Sitz im Ausland, die in Österreich tätig sind. Wir klagen den Vertragspartner direkt am Sitzgericht oder in Wien.
Welche Anbieter konkretVier Schritte bis zur Auszahlung.
Erstgespräch
Sie melden sich telefonisch oder per Mail. Wir ordnen Ihren Fall in 15 Minuten grob ein und sagen, ob ein Klageweg sinnvoll ist.
Beauftragung
Wir prüfen Unterlagen, klären die Verlusthöhe pro Anbieter und besprechen das Vorgehen. Die Vereinbarung ist transparent und ohne versteckte Kosten.
Sachverständige
Wir empfehlen einen medizinischen Sachverständigen in Ihrer Nähe. Sie melden sich dort, die Rechnung geht direkt an uns. Das Gutachten zur partiellen Geschäftsunfähigkeit ist die juristische Grundlage Ihrer Klage.
Klage und Vollstreckung
Klageeinbringung, gegebenenfalls Berufung und Auslandsexekution. Wir kooperieren mit erfahrenen Anwälten, die den Prozess für Sie führen. Honorar fällt nur im Erfolgsfall an.

Wir prüfen jeden Fall persönlich.
Wir prüfen jeden Fall persönlich. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, geht Ihr Fall ohne Kostenvorschuss ins Verfahren. Wir finanzieren, unsere kooperierenden Anwälte führen den Prozess.
Geschäftsführer der R. M. Prozessfinanzierung GmbH mit Sitz am Wiener Opernring. Spezialisiert auf Sportwetten- und Online-Casino-Verlustklagen in Österreich. Finanziert und koordiniert Verlustklagen, die von kooperierenden österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geführt werden, ergänzt durch ein Netz medizinischer Sachverständiger.
So schnell geht es runter.
Pathologische Spielsucht heißt: Sie wetten, obwohl Sie es nicht wollen. Eine einzige Nacht reicht, um fünfstellig im Minus zu landen. Wir kennen diese Sequenz aus mehr als 200 Fällen aus der Praxis.
Sportwett-Anbieter im Fokus.
Diese Anbieter prüfen wir derzeit am häufigsten. Zu jedem Anbieter finden Sie eine Detailseite mit Vertragspartner, Sitz, Lizenz und der konkreten Klage-Konstellation.
Und viele weitere. Viele Casino-Anbieter haben auch eine Sportwett-Sparte. In unserer Casino-Anbieter-Übersicht sind diese mit dem Badge Sportwett-Crossover gekennzeichnet.
Jetzt kostenlos prüfen lassen.
Bei Online-Casinos reicht das fehlende AT-Konzessionsverhältnis. Anders als bei Sportwetten ist kein Spielsucht-Nachweis erforderlich.
Was Sie jetzt wissen sollten.
Warum erst ab 50.000 Euro Verlust?
Sportwetten-Klagen in Österreich sind aufwendige Spezialverfahren. Im Unterschied zu Online-Casino-Klagen, bei denen die fehlende österreichische Konzession des Anbieters fast objektiv beweisbar ist, müssen wir bei Sportwetten in jedem Einzelfall die partielle Geschäftsunfähigkeit des Spielers zum Wettzeitpunkt nachweisen.
Die wirtschaftliche Schwelle ergibt sich aus den realen Kosten:
- Medizinisches Sachverständigengutachten
- Anwaltskosten über mehrere Instanzen
- Auslandsexekution am Sitz des Anbieters
Unter dieser Schwelle steht der Aufwand für Gutachten und Verfahren in keinem sinnvollen Verhältnis zum erwartbaren Ertrag. Häufig liegen die tatsächlichen Verluste ohnehin deutlich höher als gedacht, eine kostenlose Prüfung lohnt sich.
Was bedeutet pathologische Spielsucht juristisch?
Pathologisches Spielen ist nach den medizinischen Klassifikationen ICD-10 (F63.0) und ICD-11 als Krankheit anerkannt. Sie zeigt sich durch Kontrollverlust über das Wettverhalten, durch das Fortsetzen des Spiels trotz schwerer finanzieller Folgen und durch Entzugssymptome.
Juristisch entscheidend ist die Folge: die partielle Geschäftsunfähigkeit nach österreichischer Rechtsprechung. Der Oberste Gerichtshof hat dies in mehreren Entscheidungen bestätigt:
- OGH 1 Ob 176/22x vom 27.01.2023
- OGH 8 Ob 112/23p
In der Praxis stützen wir den Nachweis auf medizinisches Sachverständigengutachten, Behandlungsdokumentation und das Spielverhalten als Indiz. Wenn Sie bislang keine ärztliche Diagnose hatten, ist das kein Ausschlusskriterium. Eine rückwirkende Begutachtung ist möglich.
Welche Anbieter fallen darunter?
Wir prüfen Verluste bei Online-Sportwettanbietern mit Sitz im Ausland, die in Österreich tätig sind. Im Mittelpunkt stehen Bwin, Tipico, Interwetten, Bet-at-home und viele weitere. Auch andere Online-Sportwettanbieter mit ähnlicher Konstellation kommen in Frage, sofern Verlustsumme und Krankheitsbild zusammenkommen.
Reine österreichische Konzessionsanbieter sind in der Regel kein erfolgversprechendes Klageziel, weil dort die Anwendbarkeit der Spielerschutznormen anders verläuft. Ihren konkreten Fall ordnen wir im Erstgespräch ein.
Hinweis Casino-Verluste: Bei Online-Casino-Verlusten gelten andere Voraussetzungen. Dort prüfen wir bereits ab rund 1.000 Euro Streitwert, weil die Beweislage objektiver ist (fehlende österreichische Konzession des Anbieters). Mehr dazu unter Casino-Verluste.
Wie läuft die Prüfung ab?
Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail. Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir den Fall grob ein und sagen, ob ein Klageweg sinnvoll ist. Wenn ja, vereinbaren wir die Beauftragung, prüfen Unterlagen und beauftragen das medizinische Sachverständigengutachten. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Klage eingebracht.
Prüfung kostenlos. Klage auf unsere Kosten. Kein Anwaltsvorschuss. Honorar nur im Erfolgsfall.
Was kostet das Verfahren für mich?
Wir verlangen nur ein Erfolgshonorar. Die Klage kostet Sie nichts.
Im Misserfolgsfall trägt R. M. Prozessfinanzierung die Anwaltskosten und das medizinische Sachverständigengutachten. Sie tragen kein Anwaltsvorschuss-Risiko.
Im Erfolgsfall fällt ein Erfolgshonorar an, im Regelfall 45 Prozent des erstrittenen Betrags. Im Einzelfall sind abweichende Regelungen möglich.
Mögliche Auslandskosten der Vollstreckung werden im Erfolgsfall vom Auszahlungsbetrag abgezogen, im Misserfolgsfall trägt R. M. die angefallenen Kosten.
Sind Sie eine Rechtsanwaltskanzlei?
Nein. Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ist Prozessfinanzierer, keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir bieten keine Rechtsberatung.
Die rechtliche Vertretung Ihres Falls erfolgt durch kooperierende Rechtsanwälte, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Wir koordinieren das Verfahren, finanzieren es vor und tragen das wirtschaftliche Risiko, die Anwälte führen den Prozess.
Wie lange dauert ein Verfahren?
Erstinstanzlich rechnen wir mit zwölf bis achtzehn Monaten ab Klagseinbringung, je nach Belastung des zuständigen Gerichts. Geht der Anbieter in Berufung, können weitere zwölf bis vierundzwanzig Monate für Oberlandesgericht und gegebenenfalls Obersten Gerichtshof dazukommen.
Eine Auslandsexekution am Sitz des Anbieters dauert typischerweise nochmals sechs bis zwölf Monate.
