Sportwette verloren?Wir holen Ihr Geld zurück.

Verluste ab 50.000 Euro bei einem Sportwettanbieter prüfen wir kostenlos. Voraussetzung ist eine pathologische Spielsucht zum Zeitpunkt der Wetten.

Ronald Mechtler, Geschäftsführer R. M. Prozessfinanzierung GmbH, Büro am Wiener Opernring
Wer wir sind

Hier sind wir. Wiener Opernring.

Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH prüft Ihren Sportwetten- oder Casino-Verlust kostenlos. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, finanzieren wir die Klage. Unsere kooperierenden Rechtsanwälte führen das Verfahren. Honorar fällt nur im Erfolgsfall an.

Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA · Geschäftsführer, R. M. Prozessfinanzierung GmbH

So funktioniert es

Vier Schritte bis zur Auszahlung.

Erstgespräch

Sie melden sich telefonisch oder per Mail. Wir ordnen Ihren Fall in 15 Minuten grob ein und sagen, ob ein Klageweg sinnvoll ist.

Beauftragung

Wir prüfen Unterlagen, klären die Verlusthöhe pro Anbieter und besprechen das Vorgehen. Die Vereinbarung ist transparent und ohne versteckte Kosten.

Sachverständige

Wir empfehlen einen medizinischen Sachverständigen in Ihrer Nähe. Sie melden sich dort, die Rechnung geht direkt an uns. Das Gutachten zur partiellen Geschäftsunfähigkeit ist die juristische Grundlage Ihrer Klage.

Klage und Vollstreckung

Klageeinbringung, gegebenenfalls Berufung und Auslandsexekution. Wir kooperieren mit erfahrenen Anwälten, die den Prozess für Sie führen. Honorar fällt nur im Erfolgsfall an.

Salzburger bet365-Fall

Rund 500.000 Euro rechtskräftig zugesprochen

Rund 500.000 Euro rechtskräftig zugesprochen. Spielsucht des Klägers wurde durch Sachverständigengutachten nachgewiesen.

Wettverträge mit Hillside (Sports) ENC sind bei nachgewiesener Spielsucht des Klägers nichtig. Der Anbieter hat die Einsätze zurückzuerstatten.

Quelle: Landesgericht Salzburg, 18.06.2024
OGH-Linie

Wettvertrag nichtig bei nachgewiesener Spielsucht

Spielsucht allein begründet keine Nichtigkeit. Es muss der Nachweis kommen, dass die normale Freiheit der Willensentschließung zum Wettzeitpunkt aufgehoben war.

Zentrale Klage-Voraussetzung in Österreich. Ohne medizinisches Sachverständigengutachten zur partiellen Geschäftsunfähigkeit ist eine Sportwetten-Klage nicht erfolgversprechend.

Aktenzeichen: 1 Ob 176/22x, 27.01.2023
Portraitfoto von Ing. Ronald Mechtler, Geschäftsführer R. M. Prozessfinanzierung

Wir prüfen jeden Fall persönlich.

Ing. Ronald Mechtler, BA, MBA · Geschäftsführer, R. M. Prozessfinanzierung GmbH

Wir prüfen jeden Fall persönlich. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, geht Ihr Fall ohne Kostenvorschuss ins Verfahren. Wir finanzieren, unsere kooperierenden Anwälte führen den Prozess.

Geschäftsführer der R. M. Prozessfinanzierung GmbH mit Sitz am Wiener Opernring. Spezialisiert auf Sportwetten- und Online-Casino-Verlustklagen in Österreich. Finanziert und koordiniert Verlustklagen, die von kooperierenden österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geführt werden, ergänzt durch ein Netz medizinischer Sachverständiger.

In wenigen Klicks 50.000 Euro verloren

So schnell geht es runter.

Pathologische Spielsucht heißt: Sie wetten, obwohl Sie es nicht wollen. Eine einzige Nacht reicht, um fünfstellig im Minus zu landen. Wir kennen diese Sequenz aus mehr als 200 Fällen aus der Praxis.

50.000
Wenn das Ihre Geschichte ist, sprechen wir.
Häufige Klage-Anbieter

Sportwett-Anbieter im Fokus.

Diese Anbieter prüfen wir derzeit am häufigsten. Zu jedem Anbieter finden Sie eine Detailseite mit Vertragspartner, Sitz, Lizenz und der konkreten Klage-Konstellation.

Und viele weitere. Viele Casino-Anbieter haben auch eine Sportwett-Sparte. In unserer Casino-Anbieter-Übersicht sind diese mit dem Badge Sportwett-Crossover gekennzeichnet.

Illegale Online-Casino-Verluste

Jetzt kostenlos prüfen lassen.

Bei Online-Casinos reicht das fehlende AT-Konzessionsverhältnis. Anders als bei Sportwetten ist kein Spielsucht-Nachweis erforderlich.

Im Detail

Was Sie jetzt wissen sollten.

Warum erst ab 50.000 Euro Verlust?

Sportwetten-Klagen in Österreich sind aufwendige Spezialverfahren. Im Unterschied zu Online-Casino-Klagen, bei denen die fehlende österreichische Konzession des Anbieters fast objektiv beweisbar ist, müssen wir bei Sportwetten in jedem Einzelfall die partielle Geschäftsunfähigkeit des Spielers zum Wettzeitpunkt nachweisen.

Die wirtschaftliche Schwelle ergibt sich aus den realen Kosten:

  • Medizinisches SachverständigengutachtenVier- bis fünfstelliger Betrag, Pflicht in jedem Verfahren
  • Anwaltskosten über mehrere InstanzenLandesgericht, Oberlandesgericht, gegebenenfalls Oberster Gerichtshof
  • Auslandsexekution am Sitz des AnbietersKann fünfstellig werden

Unter dieser Schwelle steht der Aufwand für Gutachten und Verfahren in keinem sinnvollen Verhältnis zum erwartbaren Ertrag. Häufig liegen die tatsächlichen Verluste ohnehin deutlich höher als gedacht, eine kostenlose Prüfung lohnt sich.

Was bedeutet pathologische Spielsucht juristisch?

Pathologisches Spielen ist nach den medizinischen Klassifikationen ICD-10 (F63.0) und ICD-11 als Krankheit anerkannt. Sie zeigt sich durch Kontrollverlust über das Wettverhalten, durch das Fortsetzen des Spiels trotz schwerer finanzieller Folgen und durch Entzugssymptome.

Juristisch entscheidend ist die Folge: die partielle Geschäftsunfähigkeit nach österreichischer Rechtsprechung. Der Oberste Gerichtshof hat dies in mehreren Entscheidungen bestätigt:

  • OGH 1 Ob 176/22x vom 27.01.2023Spielsucht allein begründet keine Nichtigkeit. Es muss der Nachweis kommen, dass die normale Freiheit der Willensentschließung zum Wettzeitpunkt aufgehoben war.
  • OGH 8 Ob 112/23pBei nachgewiesener partieller Geschäftsunfähigkeit ist der Wettvertrag nichtig.

In der Praxis stützen wir den Nachweis auf medizinisches Sachverständigengutachten, Behandlungsdokumentation und das Spielverhalten als Indiz. Wenn Sie bislang keine ärztliche Diagnose hatten, ist das kein Ausschlusskriterium. Eine rückwirkende Begutachtung ist möglich.

Welche Anbieter fallen darunter?

Wir prüfen Verluste bei Online-Sportwettanbietern mit Sitz im Ausland, die in Österreich tätig sind. Im Mittelpunkt stehen Bwin, Tipico, Interwetten, Bet-at-home und viele weitere. Auch andere Online-Sportwettanbieter mit ähnlicher Konstellation kommen in Frage, sofern Verlustsumme und Krankheitsbild zusammenkommen.

Reine österreichische Konzessionsanbieter sind in der Regel kein erfolgversprechendes Klageziel, weil dort die Anwendbarkeit der Spielerschutznormen anders verläuft. Ihren konkreten Fall ordnen wir im Erstgespräch ein.

Hinweis Casino-Verluste: Bei Online-Casino-Verlusten gelten andere Voraussetzungen. Dort prüfen wir bereits ab rund 1.000 Euro Streitwert, weil die Beweislage objektiver ist (fehlende österreichische Konzession des Anbieters). Mehr dazu unter Casino-Verluste.

Wie läuft die Prüfung ab?

Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail. Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir den Fall grob ein und sagen, ob ein Klageweg sinnvoll ist. Wenn ja, vereinbaren wir die Beauftragung, prüfen Unterlagen und beauftragen das medizinische Sachverständigengutachten. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Klage eingebracht.

Prüfung kostenlos. Klage auf unsere Kosten. Kein Anwaltsvorschuss. Honorar nur im Erfolgsfall.

Was kostet das Verfahren für mich?

Wir verlangen nur ein Erfolgshonorar. Die Klage kostet Sie nichts.

Im Misserfolgsfall trägt R. M. Prozessfinanzierung die Anwaltskosten und das medizinische Sachverständigengutachten. Sie tragen kein Anwaltsvorschuss-Risiko.

Im Erfolgsfall fällt ein Erfolgshonorar an, im Regelfall 45 Prozent des erstrittenen Betrags. Im Einzelfall sind abweichende Regelungen möglich.

Mögliche Auslandskosten der Vollstreckung werden im Erfolgsfall vom Auszahlungsbetrag abgezogen, im Misserfolgsfall trägt R. M. die angefallenen Kosten.

Sind Sie eine Rechtsanwaltskanzlei?

Nein. Die R. M. Prozessfinanzierung GmbH ist Prozessfinanzierer, keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir bieten keine Rechtsberatung.

Die rechtliche Vertretung Ihres Falls erfolgt durch kooperierende Rechtsanwälte, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Wir koordinieren das Verfahren, finanzieren es vor und tragen das wirtschaftliche Risiko, die Anwälte führen den Prozess.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Erstinstanzlich rechnen wir mit zwölf bis achtzehn Monaten ab Klagseinbringung, je nach Belastung des zuständigen Gerichts. Geht der Anbieter in Berufung, können weitere zwölf bis vierundzwanzig Monate für Oberlandesgericht und gegebenenfalls Obersten Gerichtshof dazukommen.

Eine Auslandsexekution am Sitz des Anbieters dauert typischerweise nochmals sechs bis zwölf Monate.

Letzter Schritt

Reden wir über Ihren Fall.

Erstgespräch kostenlos und vertraulich. Telefonisch oder per Mail. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Jetzt prüfen lassen

Verluste ab 50.000 Euro? Wir prüfen kostenlos.

Telefonisch oder per E-Mail. Erstgespräch vertraulich.

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