Landesgericht Salzburg · 18.06.2024

Erstinstanzlicher Erfolg gegen bet365

Rund 500.000 Euro rechtskräftig zugesprochen. Spielsucht des Klägers wurde durch Sachverständigengutachten nachgewiesen.

AktenzeichenLG Salzburg
GerichtLandesgericht Salzburg
Datum18.06.2024
ThemaErstinstanzlicher Erfolg gegen bet365

Leitsatz

Wettverträge mit Hillside (Sports) ENC sind bei nachgewiesener Spielsucht des Klägers nichtig. Der Anbieter hat die Einsätze zurückzuerstatten.

Bedeutung für die Klage

Praktischer Beweis, dass die OGH-Linie auch bei großen internationalen Sportwettanbietern wie bet365 erfolgreich angewendet wird.

Was das für Ihren Fall heißt

Das Urteil bestätigt: Eine Sportwetten-Klage in Österreich ist erfolgversprechend, wenn die partielle Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Wettabschlüsse durch ein medizinisches Sachverständigengutachten nachweisbar ist. Die Verlusthöhe ab 50.000 Euro pro Anbieter ist die wirtschaftliche Schwelle, ab der das Verfahren tragfähig wird.

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