Oberster Gerichtshof · 29.03.2017

Geschäftsunfähigkeit und Vertragsnichtigkeit

Grundsatzentscheidung zur partiellen Geschäftsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen.

Aktenzeichen9 Ob 91/16x
GerichtOberster Gerichtshof
Datum29.03.2017
ThemaGeschäftsunfähigkeit und Vertragsnichtigkeit

Leitsatz

Eine geistige Störung muss die Freiheit der Willensentschließung zum Zeitpunkt der Erklärung aufheben, damit eine partielle Geschäftsunfähigkeit angenommen werden kann.

Bedeutung für die Klage

Vorläufer-Entscheidung, auf der die spezifische Spielsucht-Judikatur aufbaut.

Was das für Ihren Fall heißt

Das Urteil bestätigt: Eine Sportwetten-Klage in Österreich ist erfolgversprechend, wenn die partielle Geschäftsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Wettabschlüsse durch ein medizinisches Sachverständigengutachten nachweisbar ist. Die Verlusthöhe ab 50.000 Euro pro Anbieter ist die wirtschaftliche Schwelle, ab der das Verfahren tragfähig wird.

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